SPONSORING ALS EIN STARKER AUFTRITT FÜR MARKE UND PRODUKT

Beim Sponsoring wird die Marke zum Programm. Davon profitieren Sender und Sponsor gleichermaßen. In Kombination mit dem klassischen Werbeblock entfaltet Sponsoring seine optimale Wirkung. Wir bieten Ihnen mit den rbb Radioprogrammen Fritz, radioeinsInforadio, radioBERLIN 88,8 und Antenne Brandenburg sowie im rbb-Fernsehen verschiedene Sponsoringmöglichkeiten an.

Sponsoring im Radio 2012
Sponsoring im TV 2012


Sponsoring macht unabhängig von festgelegten Werbezeiten, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten. Unternehmen können beim Sponsoring in den rbb-Radioprogrammen und im rbb-Fernsehen auch an Sonn- und Feiertagen auf ihre Marke oder ihr Produkt hinweisen. Das dürfen Sie beim Fernsehen sogar nach der 20-Uhr-Grenze, die ansonsten für die klassische Werbung gilt. 

Sponsoring garantiert Exklusivität. Da die Produktplatzierung wahlweise direkt vor oder nach der Sendung (oder beides) exklusiv ausgestrahlt wird, erhalten Sie die ungeteilte Aufmerksamkeit der Hörer oder Zuschauer. Diese Platzierung schafft gute Voraussetzungen für die Erinnerung an die beworbene Marke.

Sponsoring kann eine glaubwürdige Verbindung zwischen der Marke und dem gewählten Programm herstellen. Es kann die Marke mit einem Image aufladen und dadurch wertvoller machen.
Je besser das Image Ihres Unternehmens und das Image der ausgewählten Sendung korrespondieren, umso stärker profitiert Ihre Marke. 

Gerne schnüren wir Ihnen ein individuelles Programmsponsoring-Paket.



Auftragsgestaltung

Vertrag
Als Vertragsgrundlage dient eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Kunden und der media sales & services GmbH.
Wir gewähren eine Agenturprovision von 15 Prozent, Skonto kann leider nicht abgezogen werden.

Das geplante Sponsoring stimmen wir vor Vertragsabschluss rechtlich sowie inhaltlich mit dem rbb ab, da die Gestaltung der Trailer den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags (§ 8) entsprechen muss. Für das Sponsoring im rbb-Fernsehen gilt zusätzlich:

Sequenzen aus bereits vorhandenen Werbespots dürfen für die TV Trailer nicht verwendet werden. Sponsoring darf weder zum Kauf auffordern noch „Verzehrszenen“ zeigen. Ein Slogan kann genannt werden, sofern er als Markenzeichen eingetragen ist.

Formate

Radio: Audio-CD, MP3-Datei (mindestens 256 kBits/s) und WAV (44,1 und 48 KHz)
Fernsehen: Digibeta, Format 16:9 anamorph

Rechtliche Grundlagen

Sponsoring bietet der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar mehr Spielraum, doch die sechzehn Bundesländer haben im Rundfunkstaatsvertrag folgende Einschränkungen vorgesehen:

Beim Sponsoring muss der Sender zu Beginn oder am Ende der Sendung auf die Finanzierung durch einen Sponsor in vertretbarer Kürze deutlich hinweisen. Der Rundfunkstaatsvertrag erlaubt einen Hinweis auch durch Bewegtbild. Neben dem oder an Stelle des Sponsornamens darf ebenfalls ein Firmenemblem oder eine Marke eingeblendet werden.

Die redaktionelle Unabhängigkeit und Verantwortung des Rundfunksenders muss gewahrt bleiben. Der Sponsor darf den Inhalt und den Programmplatz einer gesponserten Sendung nicht beeinflussen.

Gesponserte Sendungen dürfen nicht zum Verkauf, zum Kauf, zur Miete oder zur Pacht von Erzeugnissen und Dienstleistungen des Sponsors oder eines Dritten anregen. Unternehmen, die hauptsächlich Zigaretten oder andere Tabakerzeugnisse herstellen, ist Sponsoring nicht gestattet.

Medizintechnische bzw. pharmazeutische Unternehmen dürfen Sendungen nur in begrenztem Umfang sponsern. Sie können lediglich für den Namen und das Image des Unternehmens werben, jedoch nicht für konkrete Arzneimittel oder medizinische Behandlungen, die nur auf ärztliche Verordnung erhältlich sind.

Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen sind grundsätzlich vom Sponsoring ausgeschlossen.