Europäisches Fernsehübereinkommen

Parallel zur EU-Fernsehrichtlinie wurde im Europarat das „Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen“ vorbereitet, das am 5. Mai 1989 verabschiedet wurde, in Deutschland aber erst am 1. November 1994 in Kraft trat. Die Inhalte entsprechen im Wesentlichen denen der EU-Fernsehrichtlinie. Im Bereich der EU besitzt die EU-Fernsehrichtlinie Vorrang vor dem Europäischen Fernsehübereinkommen.



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