KEK

Die „Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich“ wurde als Konsequenz der dritten Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags im Mai 1997 in Potsdam konstituiert. Sie besteht aus sechs Sachverständigen des Rundfunk- und Wirtschaftsrechts, die von den Ministerpräsidenten der Länder berufen werden. Aufgabe der KEK ist es, vor und nach der Zulassung privater Rundfunkveranstalter die Einhaltung der geltenden Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt zu prüfen.



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