Landesmediengesetze

Sammelbegriff für die in den einzelnen Bundesländern seit Mitte der 80er Jahre in Kraft gesetzten gesetzlichen Regelungen zur Veranstaltung privaten Rundfunks und zur Errichtung entsprechender Kontrollinstanzen (Landesmedienanstalten).

Diese Gesetze enthalten in vielen Fällen zudem Bestimmungen, etwa zur Frequenzzuweisung oder zur Einspeisung von Programmen in Kabelnetze, von denen die jeweiligen Landesrundfunkanstalten tangiert werden. Sie haben damit in einigen Fällen rechtliche Auseinandersetzungen ausgelöst, die bis vor das Bundesverfassungsgericht gingen.

Einziges sozusagen Mehr-Länder-Mediengesetz ist der 1992 geschlossene Staatsvertrag über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks, der u.a. ORB und SFB zu enger Kooperation verpflichtete. Wie die Landesrundfunkgesetze werden die Landesmediengesetze von den länderübergreifenden Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag aller Bundesländer überlagert.



« zurück Startseite Medialexikon