Mediendienststaatsvertrag

Staatsvertrag über Mediendienste vom 20.1. – 12.2.1997, gemeinsame gesetzliche Grundlage aller Bundesländer für „das Angebot und die Nutzung von an die Allgemeinheit gerichteten Informations- und Kommunikationsdiensten (Mediendienste) in Text, Ton oder Bild“.

Der Staatsvertrag regelt Rechte und Pflichten der Anbieter, Daten- und Jugendschutz sowie Aufsicht für Abrufdienste, Teleshopping (Fernseheinkauf), Fernsehtext (Videotext) u. ä. Er hat mit seinem Inkrafttreten zum 1.8.1997 den Bildschirmtext-Staatsvertrag von 1991 außer Kraft gesetzt. Mit dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist 2001/2002 auch der Medienste-Staatsvertrag novelliert worden. Der Mediendienste-Staatsvertrag enthält ergänzende Regelungen zu den im Anwendungsbereich angrenzenden Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags und des ebenfalls 1997 in Kraft getretenen Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetzes (IUKD-Gesetz) des Bundes.



« zurück Startseite Medialexikon