Rundfunkstaatsvertrag

Der am 31. August 1991 verabschiedete Rundfunkstaatsvertrag stellt das Kernstück der bundeseinheitlichen Rundfunkordnung der Länder dar. Er enthält die grundlegenden Regelungen für den öffentlichrechtlichen und den privaten Rundfunk im dualen Rundfunksystem der Länder des vereinten Deutschland.



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