Splitscreen
Zeitgleiche Ausstrahlung von Werbung und Programm, die seit dem In-Kraft-Treten des vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. April 2000 zulässig ist. Es ist eine eindeutige optische Trennung und Kennzeichnung der Werbung erforderlich. Die Werbung im Splitscreen ist unabhängig von deren Größe auf die Dauer der Spotwerbung anzurechnen.