Sponsoring bei rbb24 Inforadio
rbb24 Inforadio steht für umfassende Informationen rund um die Uhr. Kein anderer Radiosender in Berlin und Brandenburg bietet so viel Live-Fußball. Als reines Wort-Programm ist rbb24 Inforadio ein aufmerksamkeitsstarkes Umfeld für Ihr Sponsoring.
3 gute Gründe für Sponsoring
Unabhängigkeit
Sponsoring macht unabhängig von festgelegten Werbezeiten, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten. Sie können beim Sponsoring im rbb-Programm auch an Sonn- und Feiertagen auf ihre Marke oder ihr Produkt hinweisen.
Exklusive Platzierung
Da die Produktplatzierung wahlweise direkt vor und/oder nach der Sendung exklusiv ausgestrahlt wird, erhalten Sie die ungeteilte Aufmerksamkeit der Hörer. Diese Platzierung schafft gute Voraussetzungen für die Erinnerung an die beworbene Marke.
Verknüpfung mit Ihrer Marke
Sponsoring stellt eine glaubwürdige Verbindung zwischen Ihrer Marke und dem gewählten Programm her. Es wertet die Marke mit einem Image auf und macht sie dadurch wertvoller.
– Sponsoring-Möglichkeiten
rbb24 Inforadio - DIE Bundesliga

Pure Emotionen, bei dem Trauer und Freude oft nicht weit voneinander entfernt sind. rbb24 Inforadio berichtet live aus dem Stadion und lässt seine Hörer so auf einzigartige Weise mitfiebern. Samstag steht bei rbb24 Inforadio die Fußball-Bundesliga im Mittelpunkt.
Sendetag /- zeit | Samstag 15.05 - 18.00 Uhr |
Nennungen pro Sendung | 15.04 Uhr - Sendungs-Intro 15.22 Uhr - Intro nach den Nachrichten 15.42 Uhr - Intro nach den Nachrichten 16.04 Uhr - Intro nach den Nachrichten 16.22 Uhr - Intro nach den Nachrichten 16.42 Uhr - Intro nach den Nachrichten 16.55 Uhr - Intro Konferenz 17.20 Uhr - Outro Konferenz 17.42 Uhr - Intro nach den Nachrichten 17.59 Uhr - Sendungs-Outro |
Länge der Nennung | 7 Sekunden einheitlich |
Bruttoreichweite |
442.000 Hörer:innen* (1 Sendetag) 1.768.000 Hörer:innen* (4 Sendetage) |
Preise | Wir erstellen gerne ein individuelles Angebot. |
*Basis: ma 2023 Audio II, dspr. Bev. 14+, BRD | AudioXpert
Auftragsabwicklung
Vertrag
Auf der Basis Ihres Sponsoringauftrags schließen wir eine gesonderte Vereinbarung ab, die als Vertragsgrundlage dient. Wir gewähren eine Agenturprovision in Höhe von 15%.
Rechtliche Abnahme
In der Planungsphase für Ihr Sponsoring übernehmen wir für Sie die rechtliche und programmliche Koordination. Die Gestaltung der Sponsortrailer unterliegt den Erfordernissen des Rundfunkstaatsvertrags (§8), die wir im Einzelnen gerne mit Ihnen abstimmen. Für das Sponsoring im rbb-Fernsehen beachten sie bitte die folgenden zusätzlichen Hinweise:
- Verwendung von gesondertem Werbematerial (keine Sequenzen aus Werbespots)
- Verzehrszenen und Kaufaufforderungen sind nicht gestattet
- Ein Slogan kann verwendet werden, wenn er als Markenzeichen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen ist
Sendeunterlagen
Die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Sendeunterlagen (MP3, WAV) sowie Texte und Motivpläne sollten spätestens 5 Werktage vor der geplanten Sendung vorliegen.
Wir sind Ihnen bei allen Fragen zur technischen Umsetzung sehr gerne behilflich.
Anmerkung: Änderungen und Zwischenverkauf vorbehalten.
Rechtliche Grundlagen
Auszug aus den ARD-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe in der Fassung vom 12.03.2010
- Bei Sendungen, die ganz oder teilweise gesponsert werden, muss zu Beginn oder am Ende auf die Finanzierung durch den Sponsor in vertretbarer Kürze deutlich hingewiesen werden; der Hinweis ist in diesem Rahmen auch durch Bewegtbild möglich. Neben oder anstelle des Namens des Sponsors kann auch dessen Firmenemblem oder eine Marke eingeblendet werden.
- Inhalt und Programmplatz einer gesponserten Sendung dürfen vom Sponsor nicht in der Weise beeinflusst werden, dass die Verantwortung und die redaktionelle Unabhängigkeit des Rundfunkveranstalters beeinträchtigt werden.
- Gesponserte Sendungen dürfen nicht zum Verkauf, zum Kauf oder zur Miete oder Pacht von Erzeugnissen oder Dienstleistungen des Sponsors oder eines Dritten, vor allem durch entsprechende besondere Hinweise, anregen.
- Sendungen dürfen nicht von Unternehmen gesponsert werden, deren Haupttätigkeit die Herstellung von Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen ist.
- Beim Sponsoring von Sendungen durch Unternehmen, deren Tätigkeit die Herstellung oder den Verkauf von Arzneimitteln und medizinischen Behandlungen umfasst, darf für den Namen oder das Image des Unternehmens gesponsert werden, nicht jedoch für bestimmte Arzneimittel oder medizinische Behandlungen, die nur auf ärztliche Verordnung erhältlich sind.
- Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen dürfen nicht gesponsert werden.
Wollen Sie mehr über Sponsoring bei rbb24 Inforadio erfahren? Wir beraten Sie gerne.